
Erbrecht und die Immobilie
In fast nahezu jedem Nachlass befindet sich ein Grundstück. Dieses besteht selten aus dem reinen Grund und Boden, sondern ist mit einem Haus und oftmals anderen Anlagen bebaut.
Mit dem Tod des Erblassers rücken die Erben in seine Rechtsstellung ein. Das Erbrecht trifft auf das Grundstücksrecht, ein Zusammenspiel beider Rechtsgebiete beginnt.
Dieses Zusammenspiel kann selbstverständlich auch bereits vor dem Erbfall seinen Anfang nehmen. Eine wichtige Rolle spielt hier vor allem der Bereich der vorweggenommenen Erbfolge.
Gerne berate ich Sie hier bei:
Grundstücks- und Grundbuchrecht
Nießbrauchsrecht
Wohnungsrecht
Wohnungseigentum
Vorkaufsrecht
Erbengemeinschaft
Vor- und Nacherbschaft
Pflichtteilsrecht und Pflichtteilsergänzung