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Familienrecht

Ehevertrag

Ehegatten ist es unbenommen, ihre ehelichen und familienrechtlichen Verhältnisse in einem Ehevertrag frei zu regeln. Gesetzliche Regelungen, die nicht im Interesse der Eheleute sind, können sie ganz oder teilweise ausschließen. Auch wenn die Eheschließung noch bevorsteht oder die Ehe intakt ist, sollte an die Möglichkeit einer vorsorgenden Regelung für den Fall des Scheiterns der Ehe gedacht werden. Aber Vorsicht: Die Vertragsfreiheit der Ehegatten kennt Grenzen.

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