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Familienrecht

Zugewinnausgleich

Ehegatten leben im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wenn sie nicht durch Ehevertrag etwas anderes vereinbart haben.

Sobald der gesetzliche Güterstand endet, wird der Zugewinn, den die Ehegatten in der Ehe erzielen, ausgeglichen. Unter Zugewinn ist der Betrag zu verstehen, um den das Endvermögen eines Ehegatten dessen Anfangsvermögen übersteigt.

Wird der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft durch den Tod eines Ehegatten beendet, so findet ein pauschalierter Zugewinnausgleich statt. Wiederum etwas anderes gilt, wenn der überlebende Ehegatte enterbt wird bzw. die Erbschaft ausschlägt.

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