Bild LampeBild Kaffeemaschine
Familienrecht

Ehewohnung und Verteilung der Haushaltsgegenstände

Mit der Trennung der Ehegatten stellt sich häufig die Frage, wer von ihnen die eheliche Wohnung weiter benutzen darf. In den meisten Fällen gestaltet es sich als äußerst schwierig, innerhalb der Wohnung oder des Hauses ein Getrenntleben zu organisieren, dass sich für beide Ehegatten als auch für die gemeinsamen Kinder als zumutbar erweist.

Häufig sind hier nicht nur ausschließlich familienrechtliche Regelungsbereiche betroffen. Handelt es sich bei der Ehewohnung um eine Mietwohnung, muss das mit dem Vermieter bestehende Mietverhältnis möglicherweise an die geänderte Nutzungsregelung angepasst werden. Handelt es sich bei der Ehewohnung um eine Eigentumswohnung bzw. Immobilie, die im Eigentum eines oder beider Ehegatten steht, stellen sich weitere rechtliche Fragen, die einer Klärung und Ausgestaltung bedürfen.

Ebenso müssen die ehelichen Haushaltssachen einer familienrechtlichen und sachenrechtlichen Lösung zugeführt werden.

War diese Seite hilfreich für Sie?